Erneute Klatsche für die Ampel: Bundesverfassungsgericht kippt umstrittenen Nachtragshaushalt

Berlin – Der Klage der gesamten Unionsfraktion im Deutschen Bundestag wurde stattgegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Nachtragshaushalt der Koalitionsfraktionen aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärt. Die Karlsruher Richter haben klar entschieden, dass nicht verwendete Corona-Hilfen nicht in den Klimafonds umgeschichtet werden dürfen.

„Die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter, den Nachtragshaushalt der Ampel aus 2021 für nichtig zu erklären, ist das härtestmögliche Urteil und historisch: So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Das Gericht hat damit den haushaltspolitischen Taschenspielertricks von Kanzler Scholz, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner ein Ende gesetzt. Die Schuldenbremse gilt, jetzt und in Zukunft. Das ist eine gute Nachricht.

Die Ampel muss jetzt ein 60-Milliarden-Euro-Loch stopfen. Wir sind gespannt auf die Vorschläge. Klar ist: Wir haben kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem. Es braucht Strukturreformen im Haushalt, keine Debatte über die Abschaffung der Schuldenbremse oder Steuererhöhungen“, zeigte sich die CSU-Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig überzeugt.

Foto: Daniel Biskup

 


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