Meilenstein für Heilung und Prävention

Bundestag macht Kur zur Kassenpflichtleistung

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung verabschiedet und damit einen echten Meilenstein erreicht. Die heimische Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig (CSU) bezeichnete die Entscheidung, Kuren zu Pflichtleistungen zu machen, als einen wichtigen Wegmarker, gerade in belastenden Pandemiezeiten.

„Die Coronapandemie hat gezeigt, dass Gesundheit wohl unser wichtigstes Gut ist. Dieses gilt es zu schützen und zu erhalten. Die Wirkung von gesundheitlicher Prävention kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag machen wir Kuren künftig zu Pflichtleistungen der Krankenkassen. Versicherte haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf Vorsorgemaßnahmen. Wir legen das Hauptaugenmerk damit auf den Menschen und den Erhalt seiner Gesundheit, nicht erst auf die Heilung der Krankheit. Dafür haben wir sehr lange gekämpft. Die Entscheidung bedeutet einen echten Wegmarker“, sagte Daniela Ludwig am Montag.

Kuren unterstützen sowohl kurativ, aber ebenso auch präventiv. Das wurde nun gewürdigt. Die Pflicht erstrecke sich sowohl auf ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten wie auch auf stationäre Präventionsleistungen. Bei der Umsetzung müsse es nun darum gehen, die Hürden so klein wie möglich zu halten, indem die Anträge entbürokratisiert werden.

„Für die Region Rosenheim mit den Kurorten Bad Aibling, Bad Endorf, Bad Feilnbach und Prien und der großen Dichte an Rehakliniken ist das eine großartige Nachricht. Die Zahl der Kurorte in ganz Oberbayern ist gigantisch. Damit erhoffen wir uns auch starke Impulse bei den präventiven Kurleistungen, denn wo könnte man besser wieder zu Kräften kommen als bei uns in der Region?“ sagte Daniela Ludwig abschließend.


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